Montag, 18. April 2016

18. April 1916


„Ein Befehl der Angriffsgruppe vom 5. April sprach aus, daß bei dem starken Verbrauch von Munition bei der schweren Artillerie dort größere Sparsamkeit eintreten müsse und deshalb eine ausgiebigere Verwendung der Feldartillerie zu erfolgen habe, daß insbeson-dere das Unterfeuerhalten von Geländeteilen, Ortschaften und Wegen, vor allem nachts, Sache der Feldartillerie sei, soweit deren Schußweite ausreiche. Zu diesem Zwecke und, da der Gegner infolge größerer Tragweite seiner Geschütze sich unserer Wirkung entzie-hen konnte, sollte die Feldartillerie ihre Stellungen weiter vorschieben. Für unsere Kanonen war diese Forderung bei der Gestalt und Bewachsung des Geländes der 2. Landw.-Div. nicht zu vereinigen mit der Abgabe eines wirksamen Sperrfeuers, denn, sobald die Flachbahngeschütze weiter nach vorne gebracht wurden, gingen die Schüsse, die gerade noch über die vordersten Bäume des Waldes herüberkamen, wie früher erwähnt, gleich weit über die dicht vor oder am Waldrand gelegenen eigenen, ja teil-weise auch über die feindlichen Gräben hinaus. Es konnten also nur Feldhaubitz-batterien dafür in Betracht kommen. Der Auftrag des nächtlichen Unterfeuerhaltens des gegnerischen Geländes erhöhte die Anstrengungen, die das andauernde Feuer und der ständige Ausbau der Stellungen erforderte, um ein Bedeutendes. Zwei Batterien mußten jede Nacht zwei zugewiesene Sperrfelder mit 500 Schuß unter Feuer halten. Dieses ständige Nachtschießen erleichterte dem Feind das Anschneiden der Batteriestellungen und damit die Feststellung ihrer Lage und zog deshalb das Feuer des Feindes in empfindlicherer Weise auf unsere Batterien.“


aus: „Das Württembergische Landw.-Feldartillerie-Regiment Nr. 2 im Weltkrieg 1914-1918“, Stuttgart 1927

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