Montag, 23. Juli 2018

23. Juli 1918



„Die Teile des Regiments, welche am Meer lagen, bnützten die Gelegenheit zu See-bädern. Auch in den Flüssen wurde viel gebadet. Hatte man doch seit langem dazu keinerlei Möglichkeit gehabt. Eine Militärbadeanstalt in Rostow wurde erst benützungs-fähig, als das Regiment nicht mehr dort war. Die öffentlichen Badeanstalten der Stadt, alle zugleich Freudenhäuser ohne jegliche ärztliche Kontrolle, aber mit größter Unsau-berkeit, waren sehr dazu angetan, sich Krankheiten zu holen. Sie wurden deshalb auch für deutsche Heeresangehörige von der Kommandantur verboten.“

aus: „Das Württemberg. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 126 im Weltkrieg 1914–1918“, Stuttgart 1921

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