„Die
Teile des Regiments, welche am Meer lagen, bnützten die Gelegenheit zu
See-bädern. Auch in den Flüssen wurde viel gebadet. Hatte man doch seit langem
dazu keinerlei Möglichkeit gehabt. Eine Militärbadeanstalt in Rostow wurde erst
benützungs-fähig, als das Regiment nicht mehr dort war. Die öffentlichen
Badeanstalten der Stadt, alle zugleich Freudenhäuser ohne jegliche ärztliche
Kontrolle, aber mit größter Unsau-berkeit, waren sehr dazu angetan, sich
Krankheiten zu holen. Sie wurden deshalb auch für deutsche Heeresangehörige von
der Kommandantur verboten.“
aus: „Das
Württemberg. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 126 im Weltkrieg 1914–1918“,
Stuttgart 1921
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