„Ein Befehl der Angriffsgruppe vom 5. April sprach aus, daß bei dem starken
Verbrauch von Munition bei der schweren Artillerie dort größere Sparsamkeit
eintreten müsse und deshalb eine ausgiebigere Verwendung der Feldartillerie zu
erfolgen habe, daß insbeson-dere das Unterfeuerhalten von Geländeteilen,
Ortschaften und Wegen, vor allem nachts, Sache der Feldartillerie sei, soweit
deren Schußweite ausreiche. Zu diesem Zwecke und, da der Gegner infolge größerer
Tragweite seiner Geschütze sich unserer Wirkung entzie-hen konnte, sollte die
Feldartillerie ihre Stellungen weiter vorschieben. Für unsere Kanonen war diese
Forderung bei der Gestalt und Bewachsung des Geländes der 2. Landw.-Div. nicht
zu vereinigen mit der Abgabe eines wirksamen Sperrfeuers, denn, sobald die
Flachbahngeschütze weiter nach vorne gebracht wurden, gingen die Schüsse, die
gerade noch über die vordersten Bäume des Waldes herüberkamen, wie früher
erwähnt, gleich weit über die dicht vor oder am Waldrand gelegenen eigenen, ja
teil-weise auch über die feindlichen Gräben hinaus. Es konnten also nur
Feldhaubitz-batterien dafür in Betracht kommen. Der Auftrag des nächtlichen
Unterfeuerhaltens des gegnerischen Geländes erhöhte die Anstrengungen, die das
andauernde Feuer und der ständige Ausbau der Stellungen erforderte, um ein
Bedeutendes. Zwei Batterien mußten jede Nacht zwei zugewiesene Sperrfelder mit
500 Schuß unter Feuer halten. Dieses ständige Nachtschießen erleichterte dem
Feind das Anschneiden der Batteriestellungen und damit die Feststellung ihrer
Lage und zog deshalb das Feuer des Feindes in empfindlicherer Weise auf unsere
Batterien.“
aus:
„Das Württembergische Landw.-Feldartillerie-Regiment Nr. 2 im Weltkrieg
1914-1918“, Stuttgart 1927
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